31.07.2012

Online-Shop Button falsch, Ware zurück - Deutsches Gesetz ab 1. August gültig

Ab 1. August gilt in Deutschland das sogenannte "Button-Gesetz". Dieses besagt unter anderem, dass im Kaufprozess eines Online-Shops der Button, der den Kauf schlussendlich auslöst, unmissverständlich benannt sein muss. ...

Online-Shop Button falsch, Ware zurück - Deutsches Gesetz ab 1. August gültig

Ab 1. August gilt in Deutschland das sogenannte "Button-Gesetz". Dieses besagt unter anderem, dass im Kaufprozess eines Online-Shops der Button, der den Kauf schlussendlich auslöst, unmissverständlich benannt sein muss.

 

Sprich:

  • Der Button-Text muss "Kaufen" oder "Zahlungspflichtig bestellen" lauten und nicht wie sonst üblich "Bestellung abschliessen".
  • Die Gesamtkosten müssen sichtbar sein dort wo der Kaufprozess ausgelöst wird.
  • Gesamt-Preis und Button müssen bei "üblicher Bildschirmauflösung" gleichzeitig zu sehen sein.

Wer einen Online-Shop betreibt, und seine Waren auch in Deutschland verkauft, sollte die entsprechenden Anpassungen vornehmen (lassen).

 

Ist der Button falsch beschriftet, kommt gemäss deutschem Gesetz kein wirksamer Kaufvertrag zustande. Die gelieferte Waren kann der Konsument jederzeit und auch noch Jahre nach Vertragsschluss retournieren und sein Geld zurückverlangen.

 

Weitere Infos von Bühlmann Rechtsanwälte Einführung der Button-Lösung und neuer Informationspflichten

 

Tagesanzeiger Artikel zum Thema:

"Dann kann der Käufer die Ware Jahre später zurückgeben"